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Verwaltungsgrundsätze zur Arbeitnehmerentsendung

(BMF, Schreiben v. 09.11.2001 - IV B 4 - S 1341 - 20/01)

Mitteilung der Redaktion:
Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung (Verwaltungsgrundsätze - Arbeitnehmerentsendung).


Nach Mitteilung des BMF werden zwischen international verbundenen Unternehmen in großem Umfang Arbeitnehmer entsendet. Ziel des vorliegenden Schreibens ist es, Regelungen zur Anwendung des Grundsatzes des Fremdvergleichs bei der Prüfung von inländischen bzw. im Inland tätigen verbundenen Unternehmen in den Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung zu treffen. Anhand der Regelungen soll bestimmbar sein, ob und in welchem Umfang das entsendende und/oder das aufnehmende Unternehmen jeweils ein betriebliches Interesse an der Arbeitnehmerentsendung hat und demzufolge den Aufwand bzw. Teile davon für den entsandten Arbeitnehmer tragen muss.

Das komplette Schreiben steht unter
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage8551/BMF-Schreiben_vom_9__November_2001_-_IV_B_4_-_S_1341_-_20-01.pdf
zum Download zur Verfügung.


Quelle: PM BMF
[Verwaltungsgrundsätze - Arbeitnehmerentsendung]



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