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Änderung bei deutsch-schweizerischem Doppelbesteuerungsabkommen

(BMF, Mitteilung v. 11.12.2001)


Vertreter der Eidgenössischen Steuerverwaltung und des Bundesministeriums der Finanzen haben am 7.12.2001 ein Protokoll zur Änderung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens paraphiert. Die wesentlichen Elemente dieses Protokolls sind die vollständige Entlastung der Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von Quellensteuern mit Wirkung ab 1.1.2002 sowie eine Erweiterung des zwischenstaatlichen Auskunftsverkehrs in Fällen von Steuerbetrug. Damit konnte ein Durchbruch in wichtigen steuerlichen Fragen, die jahrelang zwischen beiden Staaten strittig waren, erreicht werden.
Quelle: PM BMF v. 11.12.2001



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