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Änderung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens

(BMF, Mitteilung v. 14.3.2002)

Mitteilung der Redaktion:
Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen soll dahin gehend geändert werden, dass bestimmte grenzüberschreitende Dividenden völlig von der Quellenbesteuerung freigestellt werden.


Zur Änderung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 12.3.2002 ein Revisionsprotokoll unterzeichnet worden. Das Revisionsprotokoll sieht vornehmlich die völlige Freistellung bestimmter grenzüberschreitender Dividenden von der Quellenbesteuerung vor (sog. Nullsatz). Der Nullsatz wird für Dividenden aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen von mindestens 20 Prozent am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft gewährt. Er gilt für Dividenden, die ab dem Jahr 2002 fällig werden. Die Schweiz hat sich verpflichtet, diese Dividenden künftig wie Deutschland an der Quelle steuerlich zu entlasten und hierzu ein entsprechendes Verfahren nach Inkrafttreten des Revisionsprotokolls einzuführen.

Mit dem Revisionsprotokoll wird außerdem der Austausch von Informationen, der im deutsch-schweizerischen Verhältnis bisher auf den Bereich zur richtigen Anwendung des Abkommens beschränkt ist, auf den Auskunftsaustausch zur Durchsetzung innerstaatlichen Rechts bei Steuerbetrugsdelikten erweitert. Nach dem Revisionsprotokoll gilt als Betrugsdelikt ein betrügerisches Verhalten, das nach dem Recht beider Staaten als Steuervergehen gilt und mit Freiheitsstrafe bedroht ist. Dem Revisionsprotokoll müssen noch die Gesetzgeber beider Länder zustimmen.
Quelle: PM BMF




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