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Nachbesserungen beim Gesetz zur Änderung steuerlicher Gesetze

(Bundesrat, Mitteilung v. 31.05.2002)

Mitteilung der Redaktion:
Der Deutsche Bundesrat ruft den Vermittlungsausschuss zur Änderung steuerlicher Gesetze an. Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen soll Gegenstand der Beratungen im Vermittlungsausschuss werden.

Geplant ist die Streichung einer neuen Vorschrift im Einkommensteuergesetz, die zur Folge hätte, dass Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben und Veräußerungskosten, die mit der Veräußerung von bestimmten Kapitalbeteiligungen im Zusammenhang stehen, nur noch zur Hälfte zum Abzug zugelassen würden. Des Weiteren verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Fälle gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung, die nach dem Gesetz mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht sind, auf besonders schwere Fälle zu beschränken und eine strafbefreiende Selbstanzeige zu ermöglichen.
Quelle: PM Bundesrat Nr. 103/2002




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