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BdSt sieht Datenschutz und Steuergeheimnis durch Angabe der Steuernummer auf Rechnung gefährdet
(BdSt, Mitteilung v. 07.05.2002)
Mitteilung der Redaktion:
Der Bund der Steuerzahler fordert die Abschaffung der Regelung in § 14 UStG, die Unternehmer verpflichtet, die vom Finanzamt erteilte Steuernummer auf ihren Rechnungen anzugeben.
Vom 1.7.2002 an müssen Unternehmer auf ihren Rechnungen die Steuernummer angeben. Unter Datenschutzsaspekten sei das aber eine heikle Angelegenheit. Neben der Datenschutzproblematik sieht der BdSt vor allem Probleme hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs von dritter Seite. Im Übrigen sei es nach neuem EU-Recht überhaupt nicht erforderlich, die Unternehmer mit der Angabe der Steuernummer zu belasten.
Der BdSt hat aus diesem Grund den Bundesbeauftragten für Datenschutz Dr. Jacob aufgefordert, sich für die Abschaffung dieser Vorschrift, die im § 14 UStG geregelt ist, einzusetzen.
Quelle: PM BdSt v. 07.05.2002
[§ 14 UStG]
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