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Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung - Fragen und Antworten
(BMF, Schreiben v. 04.07.2002)
Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt eine Übersicht zum Datenzugriffsrecht zur Verfügung, die eine Vielzahl von Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat, enthält. Das BMF beabsichtigt, diese Liste ständig zu aktualisieren und der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung zu stellen.
Die wesentlichen Punkte dieses Frage- und Antwortkataloges sind die rechtlichen Grundlagen des Datenzugriffs, die Prüfsoftware der Finanzverwaltung als auch die Aufbewahrungs- und Archivierungsanforderungen.
Unter folgender Adresse ist der Frage- und Antwortkatalog des BMF direkt zu erreichen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage12945/Frage-und-Antwortkatalog.pdf
Quelle: BMF-Online
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