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BMF stellt Arbeitsfassung des Flutopfersolidaritätsgesetzes ins Netz

(BMF, Mitteilung v. 13.09.2002)

Mitteilung der Redaktion:
Das Bundesfinanzministerium stellt auf seiner Homepage eine nichtamtliche Arbeitsfassung des Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" (Flutopfersolidaritätsgesetz) zur Verfügung.

Am 13. September 2002 hat der Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag am 12. September 2002 beschlossenen Gesetz zugestimmt. Eine nichtamtliche Gesetzesfassung wird nachfolgend als Arbeitsfassung zur Verfügung gestellt, gültig ist aber nur die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung. Das Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" (Flutopfersolidaritätsgesetz) soll noch im Laufe des Septembers im Bundesgesetzblatt Teil I verkündet werden.

Die Arbeitsfasssung des Flutopfersolidaritätsgesetzes steht unter folgender Adresse zum Herunterladen bereit:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage14050/Flutopfersolidaritaetsgesetz__Arbeitsfassung.pdf
Quelle: Mitteilung BMF v. 13.09.2002



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