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Einführung eines DV-gestützten Verfahrens zur Erstattung von Kapitalertragssteuer
(BMF, Mitteilung v. 12.09.2002)
Mitteilung der Redaktion:
Es soll ein DV-gestütztes Verfahren zur Erstattung von Kapitalertragssteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen eingeführt werden.
Auf Dividenden und bestimmte andere Kapitalerträge wird Kapitalertragssteuer in Höhe von regelmäßig 20% erhoben. Das gilt auch für im Ausland ansässige Empfänger einer Dividende. Sie haben jedoch vielfach auf Grund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Anspruch auf eine niedrigere Steuerfestsetzung. Auf Antrag des ausländischen Dividendenempfängers erstattet das Bundesamt für Finanzen die zuviel gezahlte Kapitalertragsteuer.
Infolge einer Änderung des § 50d I EStG kann das Bundesamt für Finanzen zulassen, dass Erstattungsanträge auf maschinell verwertbaren Datenträgern gestellt werden. Das Verfahren ermöglicht insbesondere Depotbanken, im Namen und im Auftrag ihrer ausländischen Kunden Anträge auf Erstattung der Kapitalertagsteuer zu stellen.
Einzelheiten des Verfahrens können einem Merkblatt des Bundesamts für Finanzen entnommen werden, das auf dessen Homepage zum Download bereitgestellt wurde: http://www.bff-online.de
Quelle: Mitteilung BMF v. 12.09.2002
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