Rechtsanwälte Steuerberater Notare Sachverständige Verkehrspsychologen InternKontakt
Home
 
Archivsuche:


Übermittlung von Steuererklärungen per Fax

(BMF, Schreiben v. 20.01.2003 - IV D 2 - S 0321 - 4/03)

Mitteilung der Redaktion:
Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 4.7.2002 - V R 31/01, nach dem eine Umsatzsteuer-Voranmeldung per Fax übermittelt werden kann, sind auf sämtliche Steuererklärungen anzuwenden, für die das Gesetz keine eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen vorschreibt.

Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums können somit beispielsweise Lohnsteuer-Anmeldungen und Kapitalertragssteuer-Anmeldungen per Fax wirksam übermittelt werden, nicht aber beispielsweise Einkommenssteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum.
Quelle: Mitteilung BMF



© juracontent.de





advocat24 Report
Steuerberater Report
Archiv
Notar Report
Anwaltsuche
Steuerberatersuche
Notarsuche
Sachverständigensuche
Verkehrspsychologensuche
Wir über uns
Leistungen
Nutzungsbedingungen
Kontakt
Email
Impressum
English version
Home
  Newsletter abonnieren
Rechtstipps
Mitglied werden?
Rechtsanwälte Steuerberater Sachverständige Kontakt Intern
top