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Einigung über EU-einheitliche Zinsbesteuerung

(BMF, Mitteilung v. 22.01.2003)

Mitteilung der Redaktion:
Einheitliche Regelungen sollen ab dem Jahr 2004 dafür sorgen, dass alle Bürger der EU Steuern auf ihre Zinseinkünfte zahlen, auch wenn das Geld auf Konten im Ausland liegt.

Durch die vereinbarten Regelungen, wonach 12 Mitgliedstaaten - darunter auch Deutschland - zum 01.01.2004 einen automatischen Informationsaustausch über Zinseinnahmen einführen, soll vor allem der Steuerhinterziehung bei Zinserträgen in Europa ein Ende bereitet werden. Der automatische Informationsaustausch soll sicherstellen, dass Anleger ihre Steuern zahlen, auch wenn sie im Ausland Kapitalerträge erzielen.

Für Luxemburg, Österreich und Belgien soll es eine Übergangsregelung geben, nach der sie eine Quellensteuer auf Zinsen von Steuerausländern erheben müssen. Diese Quellensteuer soll zeitlich gestaffelt werden und beträgt 15% ab 2004, 20% ab 2007 und 35% ab 2010.

Von den Einnahmen würden 75% an den EU-Wohnsitzstaat des Anlegers überwiesen. Die Schweiz habe dasselbe angeboten. Damit berücksichtige die gefundene Lösung sowohl die Interessen des Wohnsitz- als auch die des Anlagestaates. Luxemburg, Österreich und Belgien sollen dann zum automatischen Informationsaustausch übergehen, wenn die EU mit der Schweiz, Andorra, San Marino, Monaco und Liechtenstein ein Abkommen über Informationsaustausch auf Ersuchen nach OECD-Standard 2002 abschließt.

Auf der Basis dieser politischen Einigung soll die Zinsrichtlinie vor dem Europäischen Rat Ende März 2003 beschlossen werden und zum 01.01.2004 in Kraft treten.
Quelle: Mitteilung BMF



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