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Bundesrat lehnt Steuervergünstigungsabbaugesetz ab

(Bundesrat, Mitteilung v. 14.03.2003)

Mitteilung der Redaktion:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14.03.2003 dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen die Zustimmung verweigert. Er folgte damit entsprechenden Empfehlungen des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses.

Der Bundesrat begründete seine Entscheidung u.a. damit, dass durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) die Steuern für die Wirtschaft und die Arbeitnehmer erhöht werden würden, was in der momentanen Wirtschaftslage der falsche Weg sei.

Schädliche Mehrbelastungen würden insbesondere entstehen durch den Abbau der Eigenheimzulage, der Beschränkung der Verlustverrechnung für Unternehmen, der Steuererhöhung bei privat genutzten Dienstwagen (verbunden mit dem Hinweis, dass 45% aller neu zugelassenen Pkw Dienst- oder Firmenwagen sind), der Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen pauschal mit 15% sowie die Erhöhung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 auf 16%.

Die Bundesregierung bedauert dagegen das Scheitern des Gesetzes. Das StVergAbG sei nicht allein auf zusätzliche Einnahmen ausgerichtet. Es gehe vielmehr im Kern um den Abbau von Subventionen und damit eine Modernisierung staatlichen Handelns. Der richtige Weg zur finanziellen Stärkung des Staates sei der Abbau von Sonderregelungen, um so niedrige Steuersätze für alle Bürger und alle Unternehmen zu ermöglichen. Bei einem möglichen Vermittlungsverfahren müsse es jetzt darum gehen, die notwendige Einnahmesicherung für die staatlichen Haushalte mit der volkswirtschaftlich sinnvollen Reduzierung von Steuervergünstigungen zu kombinieren.
Quelle: PM Bundesrat / PM BMF
[StVergAbG]



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