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Deutsch-polnisches Doppelbesteuerungsabkommen

(BMF, Mitteilung v. 16.05.2003)

Mitteilung der Redaktion:
Am 14.05.2003 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.

Doppelbesteuerungen stellten bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar. Durch das neue Abkommen sollen zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Staaten derartige Hindernisse abgebaut werden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen würden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten regelmäßig eine wichtige Grundlage für gegenwärtige und zukünftige Investitionen bilden, so das Ministerium. Strukturell und inhaltlich orientiere sich das Vertragswerk am aktuellen OECD-Musterabkommen.

Das neue Abkommen werde einen Monat nach dem Tag des Austauschs der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und ab dem 01.01. des Jahres anzuwenden sein, das dem Jahr des Inkrafttretens folgt. Für die Übergangszeit sei das bisherige Abkommen vom 18.12.1972 in der Fassung des Protokolls vom 24.10.1979 weiter anzuwenden; es werde mit Inkrafttreten des neuen Abkommens außer Kraft treten.
Quelle: BMF online



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