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Referentenentwurf zum Steueränderungsgesetz 2003
(BMF, Schreiben v. 23.07.2003)
Mitteilung der Redaktion:
Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003) vorgelegt. Kern des Entwurfs ist die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der Besteuerungspraxis.
Im Wesentlichen enthält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:
- Modernisierung des Lohn- und Einkommensteuerverfahrens durch elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltung, in einfachen Fällen Steuererklärung für Arbeitnehmer auf Basis der Lohnsteuerbescheinigung.
- Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens durch dauerhafte Zuordnung eines bestimmten Ordnungsmerkmals für jeweils ein Steuersubjekt.
- Praxisgerechte Abwicklung der wegen des Familienleistungsausgleichs anhängigen "Masseneinsprüche" und "Massenanträge" für Altfälle durch gesetzliche Fiktion.
- Gesetzliche Verankerung der bisherigen Verwaltungsregelung des R 157 IV EStR zum sog. "anschaffungsnahen Aufwand" in § 6 I Nr.1a EStG.
- Erleichterung der Steuererklärung von Kapitalanlegern durch jährliche Ausstellung einer zusammenfassenden Bescheinigung der inländischen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute für Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften.
- Anpassung der Vorschriften des UStG an die Erfordernisse des Gemeinschaftsrechts. Ziel ist u.a. die Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung (Rechnungsrichtlinie) sowie die temporäre Steuerbefreiung von Umsätzen im Zusammenhang mit bestimmten Gegenständen, die in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden bzw. die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden.
Der Referentenentwurf steht unter folgender Adresse zum Herunterladen bereit:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage19648/Entwurf_eines_Gesetzes_zur_AEnderung_steuerlicher_Vorschriften__Steueraenderungsgesetz_2003.pdf
Quelle: Mitteilung BMF
© juracontent.de
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